Reiseapotheke im Trainingslager

In Trainingslagern kommt es immer wieder bei den teilnehmenden Sportlern zu kleineren Unpässlichkeiten wie Übelkeit - Ohrenschmerzen - Halsschmerzen u.s.w. Die Betreuer und Trainer nehmen für solche Fälle meist eine kleine sogenannte Reiseapotheke mit oder falls nicht vorhanden, wird ein Betreuer zur nächsten Apotheke geschickt um entsprechend, nach Anraten des Apothekers, ein Gegenmittel zu beschaffen. In wieweit dürfen Betreuer oder Trainer hier Hilfe leisten und wie sollen sie sich verhalten?

In Trainingslagern kommt es immer wieder bei den teilnehmenden Sportlern zu kleineren Unpässlichkeiten wie Übelkeit - Ohrenschmerzen - Halsschmerzen u.s.w. 
Die Betreuer und Trainer nehmen für solche Fälle meist eine kleine sogenannte Reiseapotheke mit oder falls nicht vorhanden, wird ein Betreuer zur nächsten Apotheke geschickt um entsprechend, nach Anraten des Apothekers, ein Gegenmittel zu beschaffen. 
In wieweit dürfen Betreuer oder Trainer hier Hilfe leisten und wie sollen sie sich verhalten?

Dazu Rechtsanwalt Dr. Reitz:

Die von Ihnen geschilderte Fallsituation ist grenzwertig. In keinem Fall dürfen verschreibungspflichtige Medikamente oder Medikamente verabreicht werden, die auf den Dopinglisten aufgeführt sind. In beiden Fällen hätte die strafrechtliche Konsequenzen.

Die Abgabe oder Weitergabe nicht verschreibungspflichtiger Medikamente ist grundsätzlich unproblematisch. Denn die betreffende Person kann letztendlich entscheiden, ob die Medikamente angenommen und eingenommen werden.

Betreuer und/oder Trainer sind sogar verpflichtet, sich um das Wohl der zu Betreuenden zu kümmern. Sie sind daher berechtigt und auch verpflichtet, Hilfe zu leisten.

Die Gefahr eines strafbaren Verhaltens besteht jedoch und zwar dann, wenn der Sportler z.B. aufgrund einer Allergie das Medikament nicht verträgt, eine nicht angemessene Dosis oder ein falsches Medikament verabreicht wird. Es sollte daher klar sein, dass der Sportler das Medikament auch einfordert und das man ihm auch die Möglichkeit gegeben hat, einen Beipackzettel zur Kenntnis zu nehmen. Eine Dokumentation des Vorgangs wäre hilfreich, dürfte in der Praxis jedoch kaum durchführbar sein. 

Kontakt

Deutsche Schwimmtrainer Vereinigung

Hasso-Rüdiger Tretow
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